Institut
für Human- und Sozialwissenschaften
Ankündigung
des 2. Panhellenischen Kongresses
1- 3 April 2016 Iraklion, Kreta, Griechenland
Wichtige Termine
|
Deadline zur Abstract-Einreichung:
|
20. Dezember 2015
|
|
Mitteilung über die Annahme Ihres
Kongressbeitrags:
|
bis zum 15. Januar 2016
|
|
Deadline zur Beitragseinreichung:
|
28. Februar 2016
|
|
Eröffnung des Kongresses:
|
1. April 2016
|
Das Institut für Human- und
Sozialwissenschaften freut sich LehrerInnen bzw. ErzieherInnen,
WissenschaftlerInnen, Angestellte und Führungskräfte der lokalen
Selbstverwaltungeinrichtungen auf dem 2. Panhellenischen Wissenschaftlichen
Kongress mit Beteiligung internationaler WissenschaftlerInnen begrüßen zu
können.
Das Thema des Kongresses lautet:
“Lokale Selbstverwaltung,
Ausbildung und Lebenslanges Lernen. Bildung und Kultur als Grundsätze der
regionalen Entwicklung.”
Ziele des Kongresses sind:
·
Förderung
des wissenschaftlichen Austausches hinsichtlich der Rolle und des Sinns der
Selbstverwaltung
·
Anregungen
für die neuen Aufgaben der lokalen Selbstverwaltung unter den gegenwärtigen
sozio-ökonomischen Bedingungen der vielschichtigen Krise und die Verantwortung
der Institutionen
·
Präsentation
von Forschungsarbeiten und neuen Daten
·
Förderung
der Zusammenarbeit von Schulgemeinschaft und zuständigen Personen und Gruppen
der Lokalgemeinschaft
·
Chancen
und Möglichkeiten einer Zusammenarbeit von Schule und lokalen
Selbstverwaltungsorganen bei der Entwicklung der schulischen Infrastruktur
·
Förderung
von Bildungsstrategien, die den Austausch, die Kooperation, die Innovation und
die Bildungsfreiheit implizieren
·
Institutionelle
Verpflichtungen der Stadtgemeinden im Hinblick auf die Bildung
Der Kongress findet vom 1. bis zum 3. April in
Iraklion auf Kreta statt. Teilnehmen können WissenschaftlerInnen, LehrerInnen
bzw. ErzieherInnen, Fachleute im Bereich der Entwicklung, der Planung, der
Innovation, der Nachhaltigkeit, des Kulturmanagements und der Kommunikation,
Angestellte und Führungskräfte im Bildungswesen und in lokalen
Selbstverwaltungsorganen sowie vor- und postgraduierte Studierende. Willkommen
sind ebenso alle Interessierten, die an der anregenden Diskussion teilnehmen
möchten.
Der Kongress impliziert:
a. Vorträge
b. Thematische Symposien
c. Poster
d. Workshops
Folgende Themenschwerpunkte
sollen in den Tagungseinheiten beleuchtet werden:
·
Regionale
Verwaltung und lokale Selbstverwaltung
·
Sozialstaat,
Sozialpolitik und Selbstverwaltung
·
Europäische
Politik und Selbstverwaltung
·
Verfassungsrechtliche
Grundlagen der Selbstverwaltung
·
Bürgergemeinde
und lokale Selbstverwaltung
·
Kultur-
und Bildungsorgane in lokaler Selbstverwaltung
·
Die
Rolle der Bildung und die Struktur der Selbstverwaltung
·
Einfluss
der lokalen Selbstverwaltung auf die Bildungspolitik
·
Schulprogramme
und Lokalgemeinschaft
·
Bildung
und lokale Selbstverwaltung in der Europäischen Union
·
Innovationen
und neue Technologien
·
Moderne
Ansätze im Bereich des lebenslangen Lernens
·
Innovative
Aktivitäten, die die kulturelle, touristische und gesellschaftliche Entwicklung
fördern
·
Bildungspolitik
mit Bezug auf die lokale Selbstverwaltung
·
Kulturpolitik
und Verwaltung
·
digitale
Programme und intelligente Städte
·
Ausbildung,
Wirtschaft und unternehmerische Initiativen
·
Religionskultur,
Bildung und lokale Selbstverwaltung
·
Dezentralisierung
der Bildung und regionale Entwicklung
·
Bildungseinrichtungen
der lokalen Selbstverwaltung (Sonderschul-, Vorschul- und Weiterbildung)
·
Kulturelle
Unterschiede und soziale Ungleichheit
·
Migration,
interkulturelle Bildung und Selbstverwaltung
·
Gefährdete
soziale Gruppen und Zugänglichkeit
·
Anregungen
für die externe Orientierung und die Zusammenarbeit der Schulgemeinschaft mit
der Lokalgemeinschaft
·
Elternvereine
und ihre Signifikanz in der Schulgemeinschaft
·
Umweltpolitische
Konzepte in der Schulinfrastruktur
·
Organisation
und Verwaltung der Schulausschüsse
·
Kooperationsaktivitäten
zwischen den lokalen Selbstverwaltungsorganen und dem
Bildungswesen
Wir laden Sie sehr herzlich ein, Beiträge zu diesen Themenschwerpunkten bis
zum 20. Dezember einzureichen. Die Einreichung der Abstracts erfolgt
elektronisch über http://iake.weebly.com/. Bitte entnehmen Sie die technischen
Hinweise der Webseite.
Das wissenschaftliche Komitee
entscheidet anschließend bis zum 15. Januar über die Teilnahme. Der erweiterte
Beitrag ist dann bis zum 28. Februar einzureichen, damit die Veröffentlichung
im Programmheft des Kongresses erfolgen kann.
Maximal dürfen zwei Beiträge pro ReferentIn (als
Erst- oder Zweitautor) eingereicht werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass
Beiträge von mehr als drei Autoren nicht angenommen werden können.
Die Gebühr für die Teilnahme am wissenschaftlichen
Programm (mit Vortrag oder Poster) beträgt 50 Euro pro ReferentIn und sie
impliziert die Kongressmappe, den Abstractband, die Teilnahmebestätigung sowie
kostenlose Tee- und Kaffeepausen. Die Bezahlung der Kongressgebühr erfolgt nach
der Bestätigung der Teilnahme.
Die Gebühr für einfache Kongressteilnahme beträgt
10 Euro und beinhaltet: die Kongressmappe, den online Abstractband, die
Teilnahmebestätigung sowie kostenlose Tee- und Kaffeepausen.
Der Zeitraum für die
Entrichtung der Teilnahmegebühr wird noch angekündigt.
Weitere Information finden Sie
auf der Webseite: http://iake.weebly.com/.
Per Mail erreichen Sie uns über: iakekriti@gmail.com.
Wir freuen uns auf Ihre
Abstracts!