Panhellenischer Deutschlehrerverband: Verletzung des Rechtes auf freie Wahl des Deutschunterrichts an griechischen Schulen

PANHELLENISCHER DEUTSCHLEHRERVERBAND

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Athen, den 05.11.2014

Protokollnr.: 77/2014

AN:

   
Minister für Erziehung
und religiöse Angelegenheiten

Herrn A. Loverdos

Betreff: „Verletzung des Rechtes auf freie Wahl
des

Deutschunterrichts an griechischen
Schulen“


Sehr geehrter Herr Minister,

 

wie Ihnen bekannt ist, ist das Erlernen der zweiten
Fremdsprache an griechischen Schulen, gemäß der bestehenden Gesetzgebung, das
Ergebnis einer freien Wahl. Allerdings wird den Schülerinnen und Schülern in
der Primar- und Sekundarstufe, die Deutsch als zweite Fremdsprache gewählt
haben, das Recht verwehrt, diese, aufgrund des Mangels an Deutschlehrern zu
erlernen.

Fast zwei Monate nach Beginn des neuen Schuljahres hat
der griechische Staat keine Sorge dafür getragen, die hunderte von unbesetzten
Lehrstellen für Deutsch entsprechend zu besetzen. Diese unbesetzten Stellen betreffen mehr als ein Drittel auf
panhellenischer Ebene.
In ganzen Regionalbezirken (Piräus, 3.
Regionalbezirk Athen, Achaia, West Attika, Euböa, Larissa, Dodekanes, Ionische
Inseln, Lesbos, Rethymnon u.v.a.) werden Schülerinnen und Schüler der 5. und 6.
Klasse vom Deutschunterricht ausgeschlossen.

Laut Beschwerden von Eltern und Lehrern integrieren
einige Direktoren der zuständigen regionalen Bildungsämter mit rechtswidrigen
Verfahren und unter dem Vorwand des reibungslosen Funktionierens der
Grundschulen die Schülerinnen und Schüler, die Deutsch als zweite Fremdsprache
gewählt haben, in die Französischklassen! Es ist offenkundig, dass dadurch,
abgesehen von der ungleichen Behandlung
der Fächer
Französisch und Deutsch und pädagogisch-spezifischen
Fragen
, das Ansehen und die Glaubwürdigkeit
Griechenlands im Ausland,
und insbesondere gegenüber den EU-Staaten, in
Frage gestellt werden. Bekanntlich hat sich Griechenland, gemeinsam mit den
anderen EU-Staaten, bereits seit 2006 zur „Verbesserung
der Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere durch Sprachunterricht in mindestens
zwei Fremdsprachen vom jüngsten Kindesalter an“
verpflichtet (Europäischer
Rat über die Schlüsselkompetenz im Rahmen des lebenslangen Lernens).

Wir fordern daher die
umgehende Besetzung der unbesetzten Lehrstellen für Deutsch durch die entsprechenden
Lehrkräfte. Zudem sollten durch ein Schreiben des Ministeriums alle
DirektorInnen der regionalen Bildungsämter Griechenlands aufgefordert werden, die Entscheidungen der Bürger Griechenlands
zu respektieren.

Außerdem fordern wir eine schriftliche Kenntnissetzung
Ihrerseits in Bezug auf die von Ihnen vorgesehenen Maßnahmen zur Lösung der
Probleme im Bereich des Deutschunterrichts an den griechischen Schulen für
dieses Schuljahr.
 

Für den Vorstand

                                  DIE VORSITZENDE                                
Stephanie
Bettina Alwine Thiele

 DIE GENERALSEKRETÄRIN

  Katerina Gritzalioti